Kfz-Haftpflichtversicherung: Bitte anschnallen!
Als Beifahrer kommt man sich manchmal machtlos vor. Man selbst würde teilweise andere Entscheidungen treffen, als der eigentliche Fahrer, aber außer gut gemeinter – jedoch selten gut gemachter – Ratschläge, bleibt man passiv. Wenn es dann zu einem Unfall kommen sollte, hat man als Beifahrer Anspruch auf Schadensersatz, wenn man eine Verletzung davongetragen hat. Doch wie sieht es aus, wenn man sich nicht angeschnallt hat und die Verletzungen deshalb drastischer ausfallen? Dazu musste das Oberlandesgericht (OLG) Rostock ein Urteil fällen.
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