Kfz-Haftpflicht: Auch rollende Gegenstände sind nicht versichert
Schäden, die andere bei einem Autounfall erleiden, deckt normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ab. Doch wie sieht es mit den Gegenständen aus, die in dem Fahrzeug befördert werden und dem Fahrer gehören? Dazu musste das Oberlandesgericht (OLG) Jena eine Entscheidung treffen.
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