Kein Tracking ohne Einwilligung – sonst drohen Bußgelder
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) sowie der Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz und alle weiteren Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, weisen aktuell in Pressemeldungen darauf hin, dass die Erhebung personenbezogener Daten von Website-Nutzern nur nach vorheriger Einwilligung zulässig ist. Dieses Vorgehen, das häufig zur Erstellung eines umfassenden Internetprofils der Nutzer dient, wird auch Tracking genannt.
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