Insolvenzsicherung für Betriebsrenten soll verbessert werden: Kürzungen bei Pensionskassen werden abgesichert
Die Situation der regulierten Pensionskassen ist vielfach "brandheiß": Es kommt zu Kürzungen der Leistungen. Im Falle von Betriebsrenten muss der Arbeitgeber diese Kürzung ausgleichen ("Subsidiärhaftung"). Doch was ist, wenn der Arbeitgeber insolvent wird? Nach deutschem Recht zahlt dafür der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) der grundsätzlich Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert nicht. Doch das soll sich jetzt ändern. Nicht ganz freiwillig: Denn die Klage eines betroffenen Pensionskassenrentners mit insolventem Arbeitgeber liegt beim europäischen Gerichtshof EuGH Rechtssache C - 168/18. Die Entscheidung wird sehr bald erwartet. Und da gibt es die europäischen Zahlungsunfähigkeits-Richtlinie (EU-Richtlinie 2008/94/EG), die den Arbeitgeber und seine Betriebsrente bei Insolvenz des Arbeitgebers schützen soll. Das ist zur Zeit nicht der Fall bei gekürzten Pensionskassenrenten. Und nach dem tiefen Fall der Kölner Pensionskasse, der Pensionskasse der Caritas und der Pensionskasse der steuerberatenden Berufe - um nur die ganz großen Fische zu nennen - ist das kein Einzelfallproblem mehr.
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