Insolvenzen: Justizministerin will Dauer der Restschuldbefreiung verkürzen
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Für unternehmerisch tätige Personen schreibt dies die EU-Richtlinie 2019/1023 vom 20.06.2019 ausdrücklich vor. Die Richtlinie ist bis zum 17.07.2021 in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist kann aber einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Weiterlesen auf: AssCompact