BGH zur Schadenminderungspflicht bei Inanspruchnahme eines Mietwagenangebotes
Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn treffenden Schadenminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, wenn diesem Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der ihm ohne Mithilfe des Versicherers außerhalb eines Unfallersatzgeschäftes nicht zur Verfügung stünde. Das hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2019 - VI ZR 141/18 entschieden.
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