BGH: "Stammrecht" in BU unterliegt auch nach VVG-Reform der Verjährung
Der BGH hat mit Urteil vom 03.04.2019 - IV ZR 90/18 entschieden, dass der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung unterliegt.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24