BGH: "Stammrecht" in BU unterliegt auch …

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BGH: "Stammrecht" in BU unterliegt auch nach VVG-Reform der Verjährung

BGH: "Stammrecht" in BU unterliegt auch nach VVG-Reform der Verjährung © Pixabay

Der BGH hat mit Urteil vom 03.04.2019 - IV ZR 90/18 entschieden, dass der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung unterliegt.

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