Wohngebäudeversicherung: Aufräumungskosten nach einem Sturmschaden
Sind in einer Wohngebäudeversicherung Aufräumungskosten versichert, umfassen diese bei einem vom Sturm beschädigten Baum die Entsorgung des gesamten Baumes, wenn infolge des Absterbens oder Umstürzens des Baumes oder eines Baumteils der noch im Boden verbleibende Baumteil nicht ohne weiteres - etwa wegen der Standsicherheit - im Boden verbleiben kann. Das geht aus einem Hinweisbeschluss des OLG München vom 16.01.2019 - 25 U 3650/1 hervor.
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