OLG München klärt: Wann darf der Versicherer Provisionen zurückfordern? | DAS INVESTMENT
Wenn ein Versicherungsvertreter die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsunternehmen beendet, fordert dieses unter Umständen Provisionen zurück. Allerdings muss der Versicherer auch beweisen, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung hat. Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte analyisert ein Urteil des Oberlandesgerichts München.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT