Urteil des Bundesgerichtshofs: „Schließen Sie so früh wie möglich eine Rechtsschutzversicherung ab“
Wann tritt der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung konkret ein, wenn es um die Abwehr von Ansprüchen geht? Mit dieser Frage musste sich jüngst der Bundesgerichtshof befassen. Über das Urteil klärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow in seinem Gastbeitrag auf.
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