Erteilung eines Buchauszuges: Münchener Richter stärken Vertreterrechte
Der rechtliche Anspruch auf eine Buchauszugserteilung, um die eigenen Provisionen nachprüfen zu können, stellt für jeden Versicherungsvertreter immer noch das größte Druckmittel gegenüber dem Versicherer dar. Daher wehren sich die Gesellschaften auch mit zahlreichen Argumenten dagegen. Doch das Oberlandesgericht München hat für solch ein Verhalten enge Grenzen gesteckt, wie Rechtsanwältin Stephanie Has berichtet.
Weiterlesen auf: Pfefferminzia