Steuerrecht: Kein Steuervorteil bei verkaufter Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherungen sind steuerlich begünstigt, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Doch werden sie verkauft oder zur Begleichung von Forderungen abgetreten, geht die Begünstigung verloren und der volle Ertrag aus der Lebensversicherung ist zu versteuern.
Weiterlesen auf: Westdeutsche Zeitung