Grenzen der Beratungspflicht des Direktversicherers bezüglich einer Kfz-Kaskoversicherung
Ein Direktversicherer genügt beim Vertragsabschluss im Internet seiner Beratungspflicht, wenn er auf den Leistungsunterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko hinweist. Bei Abschlüssen im Internet darf der Versicherer davon ausgehen, dass der Versicherungsnehmer sich selbst hinreichend überlegt, welcher Versicherungsschutz für ihn der passende ist. Das hat das Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 08.08.2018 - 80 C 2220/17 entschieden.
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