DSGVO: So sieht das Bußgeldkonzept gegen Unternehmen aus
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen vorgestellt. Mit diesem Vorgehen konkretisiert die DSK die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), der ein einheitliches Konzept zu den Grundsätzen bei der Festsetzung von Geldbußen vorsieht.
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