BGH: Unfallversicherer muss nur Versicherungsnehmer informieren
Der BGH hat mit Urteil vom 22.05.2019 - IV ZR 73/18 entschieden, dass der Unfallversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG (Hinweispflicht des Versicherers bezüglich vertraglicher Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltender Fristen) zu informieren. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsfall selbst angezeigt hat.
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