Zur Beratungspflicht der PKV bei Beitragsrückstand
Ein privater Krankenversicherer, der während des Ruhens eines Vertrages vom Eintritt der finanziellen Hilfebedürftigkeit seines Kunden erfährt, kann nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 07.02.2019 - 16 U 82/18) dazu verpflichtet sein, den Versicherten unaufgefordert über die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif zu beraten.
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