Wohngebäudeversicherung: Urteil zeigt hohe Haftungsrisiken bei Sturm
Der Herbst steht vor der Tür, Stürme drohen. Für Grundstücksbesitzer ist nun geboten, eigene Gebäude auf die Sturmsicherheit zu überprüfen. Denn ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt: Stürzen Teile eines Gebäudes durch falsche Bauweise oder fehlende Instandhaltung herab, haftet der Grundstücksbesitzer für entstandene Schäden – und kann hierbei auch durch Versicherungen in Regress genommen werden. Kl weiterlesen
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