Rechtsanwalt Jens Reichow: Kündigte der Makler die Unfallversicherung ohne Kundenauftrag? | DAS INVESTMENT
Eine Versicherungsnehmerin verklagte ihren Vermittler, er habe ohne ausdrücklichen Auftrag ihre Unfallversicherung gekündigt. Infolge zweiter Unfälle habe sie allerdings eine Invalidität erlitten und benötige die Leistungen. Die Feinheiten des Falls und wie das LG Memmingen in der Sache entschied, erläutert Jens Reichow von der Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT