Gebäudeschaden durch LKW-Kran - Kfz-Haftpflichtversicherer muss leisten
Wird ein Dritter dadurch geschädigt, dass bei einem Entladevorgang der Hydraulikschlauch des auf einem Lastkraftwagen montierten Krans platzt, ist nach einem Beschluss des OLG Köln vom 21.02.2019 - 14 U 26/18 grundsätzlich der Kfz-Haftpflichtversicherer des Lkw für die Regulierung des Schadens zuständig.
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