Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Kilometerpauschale ansetzbar?
Ein im Außendienst eingesetzter Bundesbetriebsprüfer des Bundeszentralamts für Steuern machte in seiner Steuererklärung für seine Fahrten mit dem ÖPNV zu den von ihm geprüften Unternehmen die Pauschale von 0,20 €/km als Fahrtkosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit geltend. Hartnäckigkeit in Steuersachen gehört zu seinem Job, und so liegt der Fall inzwischen beim BFH.
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