Die Gebäudeversicherung muss Überschwemmungsschaden zahlen – Ausschluss für Sturmflut greift nicht
Das Kammergericht hat sich in einem aktuellen Urteil vom 26.07.2019, Geschäftszeichen 6 U 139/18, mit der Frage auseinandergesetzt, wann der mit ...
Weiterlesen auf: anwalt.de