Der Steuer-GAU und Pensionszusagen: Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Dass Steuerfragen bei Zusagen auf Betriebsrenten eine Rolle spielen, ist kein großes Geheimnis. Dass bei Pensionszusagen, der § 6a EStG der heilige Gral ist, kann keinen überraschen - oder doch? Das FG Düsseldorf (29.05.2019 - 15 K 690/16 F, Revision eingelegt BFH IV R 22/19) hatte sich nun mit der steuerlichen Anerkennung von Rückstellung für Pensionszusagen zu befassen. Es ging um nichts weniger als die komplette Aberkennung der steuerlichen Rückstellung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des § 6a EStG. Also wirtschaftlich gesehen: Der GAU. Was war passiert?
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