Das sollten Makler über den Deckungsumfang einer empfohlenen Versicherung wissen
Von Dr. Tanja Schramm, Partner der Clyde & Co. (Deutschland) LLPIn den letzten Jahren sind die Haftungsrisiken für Versicherungsmakler deutlich gestiegen. Ein Grund hierfür sind sicherlich die gesetzlichen Regelungen, die im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsrechts im Jahr 2008 Eingang in das Versicherungsvertragsgesetz gefunden haben. So wurden in den §§ 60 bis 62 VVG die Beratungs- und Dokumentationspflichten von Versicherungsvermittlern, wozu auch Versicherungsmakler gehören, umfassend geregelt. Mit § 63 VVG wurde eine neue Schadensersatznorm geschaffen.
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