Ausgrenzung von Älteren muss nicht diskriminierend sein
Einer Angestellten wurde die betriebliche Altersversorgung verwehrt, weil sie bei Dienstantritt schon über 50 Jahre alt war. Dadurch fühlte sich eine Frau wegen Alter und Geschlecht benachteiligt und klagte deshalb durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungs-Gericht. mehr ...
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