10 Urteile, die Makler kennen sollten, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten
Auch wenn die gesetzliche Grundlage für den Handelsvertreter in den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt ist, so sind diese Regelungen gerade für den Handelsvertreter, welcher ausschließlich Versicherungsverträge vermittelt, nur schwer oder teilweise gar nicht anwendbar, sodass die Rechtsprechung die Rechte und Pflichten dieser Handelsvertreter im Einzelnen ausgestaltet hat. Es lohnt sich daher für jeden Versicherungsmakler, welcher im Vertrieb mit Handelsvertretern zusammenarbeitet, die eine oder andere Entscheidung der Gerichte zu kennen.
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