Zur Betriebsfeier den Fiskus nicht einladen
Viele Unternehmen bedanken sich für die Leistungen der Belegschaft mit einer Betriebsfeier und zeigen sich dabei als spendable Gastgeber. Jedoch sollten Chefs die Kosten nicht aus den Augen verlieren – und ein neues Finanzgerichtsurteil kennen. Ein Gastbeitrag von Matthias Gehlen, Steuerberater bei der Kanzlei WWS Wirtz. weiterlesen
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