Wohngebäudeversicherung: Wann liegt ein Wasserrohr im Gebäude?
Befindet sich ein Abwasserrohr unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes, ist dieses nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Nach der im vorliegenden Fall vereinbarten Klausel § 3 Nr. 2 VGB 2011 verläuft es außerhalb des versicherten Gebäudes. Demnach leiste der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden nur hinsichtlich der Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und der Rohre der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
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