Urteil des Landgerichts Osnabrück: Kein Schadenersatz bei Sprengung von Blindgängern
Wenn ein Weltkriegsblindgänger gesprengt wird, haftet der Grundstückseigentümer nicht für Schäden an den benachbarten Gebäuden. Zuvor hatte eine Versicherung geklagt.
Weiterlesen auf: RP ONLINE