OLG Hamm: Zum Begriff der "Zerstörung" in der Kfz-Kaskoversicherung
Nach einem Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 29.11.2018 - I-6 U 42/18 erfasst der Begriff der "Zerstörung" in den Kfz-Kasko-Versicherungsbedingungen eine über den (wirtschaftlichen) Totalschaden hinausgehende Beschädigung eines Fahrzeuges.
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