OLG Frankfurt bestätigt: Widerspruchsbelehrung der Standard Life aus 2004 ist fehlerhaft
Mit Hinweisbeschluss vom 12. Juni 2019 ist der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Rechtsauffassung von HAHN Rechtsanwälte gefolgt, dass der streitgegenständliche Lebensversicherungsvertrag des Klägers bei der Standard Life rückabzuwickeln ist.
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