Urteil: Kirche muss für Sturmschäden durch Dachziegel zahlen
Wer sein Gebäude nicht anständig warten lässt, muss im Fall der Fälle für Sturmschäden am Eigentum anderer Menschen haften – davon ist auch die Kirche nicht befreit. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Stuttgart.
Weiterlesen auf: Pfefferminzia