Kfz-Kaskoversicherung: Zur Abgrenzung von versichertem Diebstahl und nicht versichertem Betrug
Ein in der Kfz-Kaskoversicherung versicherter Diebstahl liegt mangels eines Gewahrsamsbruchs nicht vor, wenn der VN als Vermieter ein Kfz einem angeblichen Mieter überlässt, der das Kfz nicht zurückbringt. Ein Beschluss des KG Berlin vom 24.07.2018 - 6 U 24/18 illustriert die Abgrenzung.
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