Gebäudeversicherung: Knifflige Definition von Rückstau
Das OLG Schleswig hat sich mit Beschluss vom 05.12.2018 - 16 U 99/18 zum Begriff des Rückstaus geäußert. Dieser erfordert nach Darlegungen des Gerichts ein rückläufiges Ansteigen von Wasser im Ableitungssystem.
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