Berufsunfähigkeitsversicherung: Verschwiegener Arztbesuch nicht immer arglistig
Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 09.05.2018 - 5 U 23/16 unterstrichen, dass ein bei der Antragsstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegener Arztbesuch nicht zwingend eine Arglist bedeutet, selbst wenn dem Antragsteller dabei körperliche und psychische Beschwerden attestiert wurden.
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