Anwalt muss verlorenen Prozess selbst bezahlen
Ein Rechtsanwalt hatte trotz Aussichtslosigkeit eine Berufung gegen ein vorinstanzliches Urteil eingelegt. Die Kosten von 12.000 Euro müssen weder der Mandant noch dessen Rechtschutz-Versicherer zahlen, allerdings nicht wegen des verlorenen Verfahrens. mehr ...
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