Unfall durch Slackline kostet 25.000 Euro Schmerzensgeld
In den Sommermonaten sieht man sie in Parks zwischen zwei Bäume gespannt: die Slackline. Dabei handelt es sich um ein breites, elastisches Gurtband, auf dem mehr oder weniger akrobatisch balanciert wird. Dass die Slackline auch für am Balanceakt völlig unbeteiligte gefährlich werden kann, hat jüngst ein Fall gezeigt, der vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt wurde: Hier war eine Slackline in einem öffentlichen Park ohne weitere Sicherungsmaßnahmen über einen Rad- und Fußweg gespannt. Eine Radfahrerin übersah das Hindernis und verletzte sich bei einem Sturz erheblich.
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