Provisionszusage bleibt bindend
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte über die Provisionsklage eines Vertreters zu entscheiden. Er hatte der Krankenkasse Mitglieder zugeführt. Diese Kasse kündigte die Zusammenarbeit fristlos, weil die Provision die nach den Wettbewerbsgrundsätzen zulässige Höhe überschritten hat.
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