Keine Invaliditätsfeststellung bei Dokumentation durch Krankenschwester
Ein Ausdruck aus einer elektronischen Patientenakte ist dann keine schriftliche ärztliche Invaliditätsfeststellung, wenn die Eintragung von einer nichtärztlichen Mitarbeiterin selbstständig vorgenommen wird. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 23.03.02018 - I-4 U 1/17 entschieden.
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