"All Risk"-Gebäudeversicherung: Auch Mietausfall darf abgedeckt werden | Smartlaw-Rechtsnews
Wer als Vermieter die Gebäudeversicherung als Betriebskosten in voller Höhe abrechnet, die auch Mietausfälle infolge eines Schadens umfasst, verstößt nicht gegen das Verbot, eine Mietausfallversicherung auf seine Mieter umzulegen.
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