Achtung bei „Erfüllungsschäden“ – Haftpflicht deckt nicht alles ab – ZWP online – das Nachrichtenportal für die Dentalbranche
Vielen Zahnärzten ist unbekannt, dass ihr Haftpflichtversicherungsschutz sie nicht zu 100 Prozent absichert. Die Rede ist u. a. von dem sogenannten „Erfüllungsschaden“. Aber was ist das und was bedeutet das für die Schadensregulierung?
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