Wann ein elektronisches Fahrtenbuch als solches anerkannt ist
Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch, muss der Anwender aktiv werden: Die reine Erfassung der Fahrtwege eines Dienstwagens durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden. Neben den Wegen muss auch zeitnah erfasst werden, was jeweils der Anlass der Fahrt war. Ein technisches Fahrtenbuchsystem, das auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, könne laut dem Gericht nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden.
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