Versicherung kann bei Autofahrt mit Flip Flops Leistung verweigern
Auto fahren barfuß oder mit Flip Flops ist generell erlaubt. Ein Bußgeld droht nicht. Aber bei einem Unfall könnte es problematisch werden. Denn Gerichte werten das Ganze als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und können eine Teilschuld geben. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern, darauf weist der ADAC hin.
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