Schätzung der beruflich veranlassten Kosten bei einer Firmenfeier
Wenn zwar klar ist, dass bei einer geschäftlichen Veranstaltung nur ein Teil der Kosten tatsächlich betrieblich veranlasst ist, aber nicht klar ist, wie groß dieser Teil ist – dann darf man schätzen. Das hat der BFH bestätigt.
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