Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Makler muss belehren, nicht überprüfen
Die Pflichten eines Versicherungsmaklers sind weit reichend. Er muss seinem Kunden aber nicht ständig erklären, dass er bei der Wahrheit bleiben muss, wenn er Gesundheitsfragen beantwortet. Es reiche, wenn er einmal diesbezüglich belehrt, sagt Rechtsanwalt Thomas Krings und verweist auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichtes Braunschweig vom 28. Dezember 2018.
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