Kamera mitsamt Auto entwendet - Greift die Hausratversicherung?
Wenn die Bedingungen einer Hausratversicherung vorsehen, dass Versicherungsschutz ebenfalls besteht, wenn Hausratgegenstände aus einem verschlossenen Fahrzeug gestohlen werden, muss der Versicherer auch dann leisten, wenn nicht nur ein versicherter Hausratgegenstand, sondern mit ihm das Fahrzeug entwendet wurde. Das geht aus einem Urteil des OLG Dresden vom 30.10.2018 - 4 U 777/1 hervor.
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