Ein Jahr DSGVO: „Man sollte in der Praxis nicht zu ängstlich sein“
Herr Dr. Keppeler, die DSGVO hat die Maklerunternehmen aufgeschreckt. Wie lautet ein Jahr nach Inkrafttreten Ihr Fazit: Ist alles halb so wild oder schlimmer?Die DSGVO hat sich insgesamt nicht als ein „Schrecken“ erwiesen, denn die wenigen Bußgelder, die in der Praxis bislang erlassen wurden, bezogen sich überwiegend auf ganz eindeutige Verstöße gegen die DSGVO, die sehr leicht zu vermeiden gewesen wären. Zudem wurde der Bußgeldrahmen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes – pro Verstoß – bislang bei Weitem kaum ausgeschöpft.
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