Der Rechtsschutzversicherer und die schludrige Zulassungsstelle
Eine Zulassungsbehörde hatte ein versehentlich falsch erstelltes Kfz-Kennzeichen abgestempelt und so zum Gebrauch freigegeben. Ob sie zum Schadenersatz verpflichtet ist, musste anlässlich eines Verkehrsvergehens der Bundesgerichtshof entscheiden. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH