Autounfall: Verminderter Schadensersatz bei „Handicap-Rabatt“?
Erhält jemand beim Fahrzeugkauf einen speziellen Rabatt, so muss ein Unfallverursacher allein den rabattierten Neuwagenpreis ersetzen, in Höhe des Rabattes besteht dagegen kein ersatzfähiger Schaden. Das hat das OLG Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden.
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