Arbeitskollege als Beifahrer im Firmenfahrzeug verletzt - Ein Fall für das Haftungsprivileg
Fahren mehrere Arbeitskollegen auf Anordnung des Arbeitsgebers in einem Firmenfahrzeug gemeinsam zu einem Firmenkunden und kommt es dabei zu einem vom Fahrer verschuldeten Unfall, bei dem ein Beschäftigter als Beifahrer verletzt wird, handelt es sich laut einem Urteil des OLG Celle vom 25.09.2018 - 14 W 34/18 um einen vom Haftungsprivileg des § 105 SGB VII erfassten Betriebswegeunfall. Der verletzte Beifahrer hat dann keine Möglichkeit, den Arbeitgeber bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer in Anspruch zu nehmen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24