Mecklenburgische: Missachtet Maklervollmachten früherer Vertreter (Teil 2)
Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe weigert sich, Handlungen auf Basis von Maklervollmachten durchzuführen, wenn der die Vollmacht einreichende Versicherungsmakler früher deren Ausschließlichkeitsvertreter war.
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